Grundlage der Durchsuchung ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen des Tatvorwurfs des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Bei den Maßnahmen wurden 7 richterliche Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.
Der Ermittlungsrichter beim AG Leipzig hat am 22. März 2024 auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen alle Beschuldigten Haftbefehle wegen des dringenden Tatverdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erlassen. Die Beschuldigten befinden sich nun in Untersuchungshaft.
Die Maßnahmen wurden durch insgesamt 85 Beamte des Zollfahndungsamtes Dresden und des LKA Sachsen, sowie unterstützend durch Einsatzkräfte der PD Lepzig und der Bereitschaftspolizei Sachsen umgesetzt. Die Ermittlungen und die Auswertung der sichergestellten Gegenstände dauern an.
(Fotos und Infos: Zollfahndungsamt Dresden)
Das in Bearbeitung befindliche Gesetz zur Teillegalisierung des Cannabis-Anbaus ist hart umstritten. Die katastrophalen Auswirkungen, vor allem auf gesundheitliche Folgen, werden von Vertretern der Medizin und des Innenausschusses hart kritisiert. Auch Sachsens MP Kretschmer lehnt die Zustimmung zu einer Legalisierung ab. Vor allem für Jugendliche bestehe eine enorme Gefahr mit unabsehbaren, gesundheitlichen Langzeitfolgen. Die Kosten müssten dann die schon jetzt völlig überbelasteten Krankenkassen tragen, auch Bürger, die mit dem Cannabiskonsum gar nichts zu tun hatten. Die Meinung der Befürworter, man würde damit den “Schwarzhandel” unterbinden, sieht eine breite Masse unserer Bevölkerung zurecht kritisch, in der Praxis nicht umsetzbar. Allein der Verwaltungsaufwand, die Kontrollen wegen Verstöße gegen das Gesetz, wäre so hoch, dass man personell dies gar nicht umsetzen könne. Auch der vorgesehene Passus, zu bildende Gemeinschaften, eine Art Vereine, könnten eine größere Menge anbauen (3 Pflanzen je Mitglied), ist eine Offenbarung der Legalisierung größerer Anbauflächen. Muss ich als Mitglied des Vereines auch selbst Cannabis konsumieren, oder bin ich nur “Ehrenmitglied”, sodass meine 3 Pflanzen auch anderweitig verwendet werden können? Die Justiz hat ebenfalls auf eine Flut von Aufgaben hingewiesen. Wird das Gesetz verabschiedet, müssten tausende laufender Verfahren nochmals überarbeitet werden, um vor Gericht stand zu halten.
So bleibt die Hoffnung, dass das in Arbeit befindliche Gesetz vom Bundesrat blockiert wird.