Nun, seit dem 26. September 2023 läuft am Landgericht Leipzig der Prozess wegen bandenmäßigem Drogen- handel und Waffenbebesitz. Angesetzt waren 7 Verhandlungstage. Der ORi. Stadler kündigte in einer kurzen Vorstellung an, dass man mit einer Strafe von Ralf N. um 11 Jahre, die beiden Söhne mit um die über 4 Jahre rechne. Während der Verhandlungen wurde seitens der Anwälte kritisiert, dass man nun immer wieder häppchenweise seitens der Ermittlungsbehörden weitere Unterlagen erhalte, die durchgearbeitet werden müssten. So wurden neue Termine vereinbart, 3 mehr; der letzte am 21.12.23 mit Urteilsverkündung. Doch 1. kommt es anders und 2. als man denkt.
Während des 1. Verhandlungstages hatte Ralf N. die Gelegenheit, selbst eine Aussage zu machen, was er auch tat. In einer langen Rede stellte er die Situation so dar, dass nur er für all die Straftaten verantwortlich sei, seine beiden Söhne hätten damit überhaupt nichts zu tun. Die beiden Söhne hatten allerdings dazu fast nichts zu sagen, wenn, dann sprachen ihre Anwälte. Während weiterer Verhandlungen mussten auch 2 Beamte Rede und Antwort stehen, die an der Razzia in den Objekten der Lausicker Straße beteiligt waren. Wie lief all das ab? Der Vorwurf der RAe richtete sich aber immer wieder gegen die Art des Vorgehens während der Razzia. Am 5. Verhandlungstag wurde die ZORin Schönfeld vorgeladen. Sie machte dem Gericht eindeutig klar, dass der Razzia über 1 1/2 Jahre lange Ermittlungsarbeit vorausgegangen war, mit Beaobachtung und Abhörung der Telefonate der 3 Beschuldigten, deren Namen zu ermitteln, um das Netzwerk zu identifizieren. Sie führte auch eine lange Liste von Namen auf, die eindeutig in diesem Netzwerk involviert waren; erstaunliche Namen auch von Colditzern und Umgebung. Die direkte Zuordnung der Cannabis-Plantage stehe in Frage, denn DNA-Spuren der Ns. wurden nicht gefunden, aber anderer (wahrscheinlich) Colditzer, die nun noch ausgewertet werden. Die Frage, wann die Haftbefehle ausgestellt worden waren, konnte sie klar beantworten: in einer am Vortag stattgefundenen Dienstbesprechung im engsten Kreise für den Einsatz. Das war der Wendepunkt des Prozesses. Polizei und Zoll waren in die Wohnungen der Freundinnen der Ns. eingedrungen und hatten sofort beide Ns. verhaftet, ohne vorher amtliche Belege zu haben, dass sich in diesen Wohnungen Ware der Drogenhändler befindet. Dass man bei Uwe N. sogar eine Maschinenpistole fand, spielte von da ab keine Rolle mehr. Die durchsuchten Wohnungen sind nicht die der Angeklagten, sondern laufen auf die Namen derer Lebenskameradinnen, wo sich die Angeklagten aufhielten; also ein Verstoß gegen deutsches Recht.
Im Laufe des Prosesses wurden die 3 Angklagten auch 3 mal nach ihrem Lebenslauf befragt. Andreas beantwortete das so, dass er Dachdecker gelernt, nun aber schon lange nicht mehr arbeite. Er beziehe aber keine Sozialleistungen, bekäme nur ein monatliches Taschengeld von 250 Euro von seiner Familie. Uwe gab an, bei einer Autoschrott-Firma in Rochlitz zu arbeiten; sein monatliches Einkommen sei aber auch sehr niedrig. Auf die Frage des STA, womit er denn dann so teure Autos bezahlt habe, antwortete er: er habe einen Kredit genommen. Der STA hatte aber vorgearbeitet und glaubte ihm diese Aussage nicht, denn die Differenz zwischen Kredit und Kaufpreis wären unerklärlich. Es waren einige der wenigen Fragen zur Verwendung der riesigen Summen aus dem jahrelangen Drogenhandel; im Prozess ging es nur noch um das “Heute”.
Die seitens der RAe geforderte Verlängerung des Prozesses kehrte sich nun um; man war an einer sinnlosen Ausdehnung des Prozesses nicht mehr interessiert. Gestern hielt STA Guido Lunkeit sein Plädoyer. Er wies darauf hin, dass der Drogenhandel in Deutschland in den letzten Jahren regelrecht explodiert sei; damit verbundene Gerichtsprozesse sind mit ihrem Strafmaß weit geringer als früher. Diese Netzwerke zeigen sich auch in diesem Verfahren, was noch nicht zu den größten gehört. Er wies auch auf den gesundheitlichen Schaden der Konsumenten hin, den letztlich die Krankenkassen bezahlen. Welcher Dauerschaden auf die Länge der Sucht gerade Jugendlichen beigefügt wird, ist verherend. Damit wies er auch auf eine Betrachtungsweise der Straftat hin, die bis dahin in den Verhandlungen nicht erwähnt wurde. Sein Vorschlag des Strafmaßes war jeweils um 1 Jahr höher, wie das am Ende im Urteil ausgesprochene.
Auch die Verteidiger hatten nochmals Gelegenheit, den Prozess aus ihrer Sicht zusammenzufassen. Vornehmlich sprach RA Engel, kritisierte erneut die vielen gemachten Fehler der Behörden, die nicht nur rechtswidrig, sondern auch Ehre verletzend seien. Auch die übelste Pressearbeit war einer seiner Kritikpunte, man habe immer wieder diesen Prozess mit allen möglichen Vorwürfen in Verbindung und deutschlandweit in die Öffentlichkeit gebracht. STA Lunkheit dementierte dies aber schon während des Prosesses: weder von der STA Leipzig oder Chemnitz wären irgendwelche Schreiben heimlich der Presse zugeleitet worden. (Diesen Vorwurf braucht sich die Colditzer Regierung nicht annehmen; seit der mysteriösen Razzia in Colditz werden sie noch nicht 1 Wort darüber im Colditzer Tageblatt gefunden haben. Wird hier zensiert?)
Beide andere Anwälte schlossen sich dieser Rede an. Es kam auch die Frage nach einer Beendigung der U-Haft. Das bejate ORi Dr. Stadler – ja, es bestehe kein Verdacht der Flucht- oder Verdunklungsgefahr. Die Angeklagten dürften bis zum off. Haftantritt auf freiem Fuss bleiben. Zum Schluss durften auch die Angeklagten selbst das Wort ergreifen. Ralf N. entschuldigte sich bei seiner Familie und den beiden Söhnen und “dass ich sowas durchgeführt habe”.
Das Gerichtsurteil: Das Urteil basiert nun nicht auf der sog. Bandenkriminalität, sondern auf gemeinschaftlichem Drogenhandel. Damit fällt das Strafmaß auch entsprechend geringer aus. Dr. Stadtler bezeichnete die Ermittlungs- ergebnisse zwar als “erschütternd”, durfte aber gemachte rechtliche Fehler der Behören nicht einfach übersehen. Er nannte nun das Strafmaß nach den Vehandlungstagen – Ralf N. auch hinsichtlich seiner 27 Vorstrafen und Selbstbezichtigung, der Kopf des Ganzen gewesen zu sein, zu 4 Jahren Haft. Die beiden Söhne Andreas und Uwe N. jeweils zu 3 Jahren. Hinsichtlich ihrer Entscheidung, nicht nach dem Urteilsspruch in Berufung gehen zu wollen, kommen sie wahrscheinlich vorerst auf freien Fuss.
Die Gerichtskosten müssen die Angeklagten selbst tragen. Die beschlagnahmten Nobelkarossen werden wahrscheinlich seitens des Zolls zum Verkauf angeboten, um weitere entstandene Unkosten zu decken.
Was haben wir für eine Justiz……..
Unsere schöne Stadt Colditz, unsere Bürger haben darunter noch heute zu kämpfen.